Kindesentführung und Kindesrückführung
Wenn Eltern sich trennen sind es die Kinder, die am meisten darunter leiden.
In einigen Familien gehen die getrennt lebenden Partner fürsorglich und liebevoll mit der neuen Situation um.
Leider kommt es jedoch immer wieder vor, und dies nicht selten in Familien mit Ehepartnern verschiedener Nationalitäten bzw. ethnischen Gruppen, dass einer der Partner die gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht nicht akzeptiert und - aus welchen Gründen auch immer - das eigene Kind entführt.
In derartigen Fällen ist es oft schwierig, die dann notwendige internationale, gerichtliche Auseinandersetzung zu führen. Eines der wichtigsten Kriterien, um überhaupt ein Auslieferungsbegehren zu erlangen, ist der Beweis für den Aufenthalt des Kindes in einem bestimmten Land. Dies kann durch deutsche Behörden nur über den Weg eines Rechtshilfeersuchens unter Mithilfe der Behörden im Zielland erbracht werden. Dies ist oft langwierig und je nach Zielland und dessen Rechtsvorschriften häufig auch erfolglos.
Hier können Ihnen unsere erfahrenen Detektive erfolgreich Hilfe anbieten.
Ermittlungen und die notwendige Vorgehensweise müssen genau und präzise abgestimmt werden. Daher ist ein intensives Beratungsgespräch notwendig! Bitte kontaktieren Sie uns, wir werden uns die nötige Zeit nehmen, um alle Details und Eventualitäten zu besprechen. Auch für rechtliche Unterstützung in den meisten Zielländern werden wir uns kümmern.
Kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch!
Kostenfrei aus Deutschland unter 0800 - 88 500 31
Aus dem Ausland wählen Sie +49 172 812 50 14
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