Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mit dem Beantworten Ihrer Fragen möchten wir Ihnen Sicherheit geben. Unsere Detektive ermitteln für Sie diskret und professionell in geschäftlichen und privaten Angelegenheiten. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick der an uns am häufigsten gestellten Fragen bei einem Erstkontakt.
Behandeln Ihre Detektive meinen Fall auch wirklich vertraulich?
Ihr Recht auf Diskretion und Vertraulichkeit leitet sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Detektei Team Burkhardt ab. Dort verpflichten wir uns vertraglich, die von Ihnen zu Recht erwartete Vertraulichkeit auch unter allen Umständen ein zu halten.
Selbstverständlich wahren wir strikteste Vertraulichkeit auch aus purem Eigeninteresse denn - unser guter Ruf ist unser größtes Kapital!
Wann können Sie anfangen?
Die benötigte Vorlaufzeit beträgt von wenigen Stunden bis zu zwei Wochen, je nach Art und Umfang Ihres Auftrages und natürlich auch dem Einsatzort bzw. den örtlichen Gegebenheiten. Mit etwas Glück ist ein Einsatzbeginn auch schon nach wenigen Stunden möglich, wenn beispielsweise ein laufender Auftrag unerwartet ab- oder unterbrochen wurde.
Was kann ich mit meinen Ermittlungsergebnissen anfangen bzw. sind diese vor Gericht verwertbar?
Die Detektive der Detektei Team Burkhardt sind Experten in der gerichtsverwertbaren Dokumentation von Ermittlungen und Beobachtungen. Somit können Sie z.B. die entsprechenden Ergebnisse Ihrem Anwalt zur weiteren Verwertung übergeben, oder direkt beim zuständigen Gericht als Beweismittel vorlegen. Natürlich erhalten Sie in vielen Fällen Fotos und Videos, die Sie ebenfalls als Beweismittel verwenden können, z.B. um eine schuldige Partei damit zu konfrontieren oder einen Vergleich auszuhandeln.
Kann ich meine Detektivkosten zurückerstatten lassen?
Prinzipiell, ja. Es besteht die Möglichkeit, in einigen Fällen des Zivilrechts die Kosten der Beweisführung der unterlegenen Partei zu “überbürden”. Das heißt, der Verlierer des Rechtsstreits zahlt - ganz oder teilweise. Derartige Urteile lassen erkennen, dass die Einschaltung des Detektivs verhältnismäßig und notwendig gewesen sein muss. Das heißt, die Beweismittel waren auf anderem Wege nicht zu beschaffen. Diesen Umstand im Rahmen des Verfahrens herauszuarbeiten obliegt Ihrem Anwalt.
Genießt ein Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?
Ein Privatdetektiv verfügt über die sogenannten “Jedermannsrechte”, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen weiteren Gesetzestexten verankert sind. In diesem Sinne ist ein Detektiv Normalbürger. Die Detektive der Detektei Team Burkhardt kennen diese Bestimmungen exakt, die durch sie gesetzten Grenzen und die juristisch üblichen Auslegungen derselben als Teil ihres Fachwissens. Deshalb wissen wir im Unterschied zum Normalbürger ganz genau, was wir dürfen und wie weit wir gehen können, um für Sie optimale und vor allem rechtskonforme Ergebnisse zu erzielen.
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"Es wurde uns nichts ""aufgeschwatzt"". Die Beratung war sehr kompetent und professionell. Im Nachhinein war es sehr gut, dass wir der Empfehlung der Detektei Burkhardt vertraut haben. Nach nur 3 Einsatztagen konnte die Wahrheit aufgedeckt werden und die vorgetäuschte Krankheit unseres Mitarbeiters nachgewiesen werden. Besten Dank an die Mitarbeiter!
19.08.2024 um 09:17 Uhr